Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AI4Wineries · Operal AG, Gotthardstr. 26, 6300 Zug, Schweiz · HR CH-170.3.045.692-2 · UID CHE-318.601.241
Stand: 30. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Dienst «AI4Wineries» (KI-lesbarer Website-Zwilling, Hosting und Sichtbarkeits-Reports) zwischen der Operal AG («Operal») und Geschäftskunden («Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
2. Leistungen
Operal erbringt je nach gewähltem Paket:
| Leistung | Basis CHF 290/Jahr | Klassik CHF 500/Jahr | Premium CHF 900/Jahr |
|---|---|---|---|
| KI-lesbarer Website-Zwilling | ✓ | ✓ | ✓ |
| Hosting (12 Monate, Subdomain von operal.tech) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Startreport (Baseline-Messung) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sichtbarkeits-Reports | halbjährlich | monatlich | monatlich |
| Inhalts-Updates des Zwillings | — | 1×/Jahr | 2×/Jahr |
| Messung über erweiterte KI-Systeme | — | — | ✓ |
| Prioritäts-Support & persönliches Onboarding | — | — | ✓ |
Der Zwilling wird innert 20 Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung und Bereitstellung aller nötigen Inhalte aufgeschaltet. Die bestehende Website des Kunden wird nicht verändert.
3. Inhalte und Lizenz
Der Kunde räumt Operal für die Vertragsdauer das nicht-exklusive Recht ein, die Inhalte seiner Website (Texte, Bilder, Fakten) für den Zwilling zu vervielfältigen, umzuformatieren und unter einer operal.tech-Subdomain öffentlich zugänglich zu machen. Operal erfindet keine Inhalte hinzu; Grundlage ist ausschliesslich das Material des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er über die nötigen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt.
4. Messmethodik (verbindlich für alle Reports und für Ziff. 5)
- Fragenkatalog: Bei der Baseline-Messung werden 12 kaufrelevante Kundenfragen definiert und für die gesamte Vertragsdauer eingefroren («Fragenkatalog»).
- KI-Systeme: Gemessen wird über die im Startreport ausgewiesenen KI-Systeme (derzeit ChatGPT, Claude, Gemini; Premium zusätzlich weitere). Fällt ein System dauerhaft aus oder wird eingestellt, tritt an seine Stelle ein marktübliches Ersatzsystem.
- Turnus: Messung monatlich (Basis: halbjährlich), jeweils gleicher Fragenkatalog.
- Nennung: Eine «Nennung» liegt vor, wenn der Betriebsname des Kunden im Antworttext eines KI-Systems auf eine Frage des Fragenkatalogs erscheint.
- Beweis: Jede Antwort wird mit Datum und System gespeichert und dem Kunden auf Anfrage offengelegt. Massgeblich sind ausschliesslich die von Operal gespeicherten Messungen.
5. Geld-zurück-Versprechen
5.1 Liefergarantie (alle Pakete). Erfüllt Operal eine der folgenden Zusagen nicht und holt dies auch innert 30 Tagen nach schriftlicher Rüge nicht nach, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und erhält die Jahresgebühr vollständig zurück: a) Aufschaltung des Zwillings innert 20 Arbeitstagen (Ziff. 2); b) technische KI-Lesbarkeit des Zwillings von mindestens 90/100 Punkten gemäss dem im Quality-Report dokumentierten Prüfkatalog; c) Auslieferung der vereinbarten Reports.
5.2 Fortlaufende Lesbarkeitsgarantie (alle Pakete). Operal misst die technische KI-Lesbarkeit des Zwillings im Turnus der Reports (Ziff. 2). Fällt sie in einer solchen Messung unter 90/100 Punkte und stellt Operal sie nicht innert 30 Tagen wieder her, erhält der Kunde die Jahresgebühr vollständig zurück.
5.3 Sichtbarkeit: gemessen, nicht garantiert. Wie oft KI-Systeme Dritter den Betrieb des Kunden in Antworten auf den Fragenkatalog nennen (Ziff. 4), wird gemessen, wortwörtlich gespeichert und in den Reports ausgewiesen. Eine Nennung durch KI-Systeme Dritter liegt ausserhalb des Einflussbereichs von Operal und wird nicht zugesichert; sie ist nicht Gegenstand des Geld-zurück-Versprechens.
5.4 Ausschlüsse. Die Ansprüche nach Ziff. 5.1 und 5.2 entfallen, wenn der Kunde a) den Zwilling oder dessen Erreichbarkeit deaktiviert oder deaktivieren lässt; b) KI-Crawlern den Zugriff auf den Zwilling technisch verwehrt; c) den Anspruch nicht innert 60 Tagen nach Ablauf der jeweiligen Nachfrist schriftlich geltend macht.
5.5 Umfang. Die Rückerstattung ist auf die für das laufende Vertragsjahr bezahlte Gebühr beschränkt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Mit der Rückerstattung endet der Vertrag; der Zwilling wird offline genommen.
6. Preise und Zahlung
Preise gemäss Ziff. 2 in Schweizer Franken, zahlbar jährlich im Voraus (Kartenzahlung über Stripe oder Rechnung innert 30 Tagen). Alle Preise verstehen sich brutto, das heisst inklusive allfälliger schweizerischer Mehrwertsteuer; für Kunden mit Sitz im Ausland wird keine schweizerische Mehrwertsteuer erhoben.
7. Laufzeit und Verlängerung
Vertragsdauer 12 Monate ab Aufschaltung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht bis spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird. Operal erinnert den Kunden rechtzeitig vor dem Kündigungstermin an die anstehende Verlängerung. Die Gebühr für die Verlängerung wird zu Beginn der neuen Vertragsperiode fällig. Nach Vertragsende wird der Zwilling offline genommen.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde liefert innert nützlicher Frist die nötigen Angaben und Freigaben (Website-Zugang nicht erforderlich) und prüft den Zwilling vor Aufschaltung. Verzögert der Kunde die Mitwirkung, verschieben sich die Fristen aus Ziff. 2 und 5 entsprechend.
9. Haftung
Operal haftet nur für direkten Schaden aus grober Fahrlässigkeit oder Absicht, maximal bis zur Höhe der Jahresgebühr. Keine Haftung für Inhalte, Verfügbarkeit oder Antwortverhalten der KI-Systeme Dritter sowie für entgangenen Gewinn. Die KI-Systeme Dritter liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Operal; zugesichert wird ausschliesslich, was in Ziff. 5 beschrieben ist.
10. Datenschutz
Operal bearbeitet Personendaten gemäss schweizerischem DSG. Es werden nur öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen und die vom Kunden bereitgestellten Inhalte verarbeitet.
11. Schlussbestimmungen
Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zug. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
12. Massgebende Sprachfassung
Diese AGB werden auch in englischer Übersetzung bereitgestellt. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.